Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Zelsius AG

Version: ab September 2024

 

1          Geltungsbereich, Vertragsbestandteile

1.1      Geltungsbereich

Die Zelsius AG, Platz 4, 6039 Root D4, Schweiz (Zelsius) unterstützt Unternehmen (Kunden) bei der Erhebung von Emissionsdaten und bietet den Unternehmen Berechnungen von CO2-Bilanzen (geregelt unten in Teil 2) sowie eine Online-Plattform (geregelt unten in Teil 3) an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Geschäftsbeziehungen der Zelsius mit ihren Kunden.

1.2      Vertragsbestandteile

Die AGB sowie alle in diesen AGB verwiesenen Anhänge sind integrierender Bestandteil des gemäss diesen AGB abgeschlossenen Vertrags zwischen Zelsius und dem jeweiligen Kunden (siehe dazu Ziffer 3.10). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese explizit und schriftlich von Zelsius akzeptiert werden.

2          Berechnungsdienstleistungen

2.1      Vertragsabschluss

a)        Produkt «Starter»

Für den Vertrag über die Produkte «Starter» erarbeitet Zelsius keine Offerte. Der Vertrag zwischen Zelsius und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde einen Fragebogen der Zelsius ausfüllt, welcher die angebotene Leistung und den anfallenden Preis genau umschreibt. Mit dem Ausfüllen des Fragebogens wird die darin beschriebene Leistung bestellt und diesbezügliche Vertrag kommt zu Stande (vereinbarter Auftrag).

b)        Produkt «Pro»

Sofern Zelsius den Vertragsschluss über das Produkt «Pro» via Website zulässt, versteht sich das auf der Website angebotene Produkt «Pro» als Offerte. Mit dem Anwählen des Produkts «Pro» auf der Website von Zelsius und der Eingabe der erforderlichen Informationen, kommt der Vertrag zwischen Zelsius und dem Kunden automatisch zu Stande. Die Produktbeschreibung und die zum Zeitpunkt der Produktbestellung via Website geltenden AGB von Zelsius sind für das Vertragsverhältnis massgebend.

Zelsius steht es auch offen, den Vertragsschluss über das Produkt «Pro» anstelle des Vorgenannten durch Zustellung einer von Zelsius erarbeiteten Offerte an den Kunden und die Annahme der Offerte durch den Kunden entstehen zu lassen. Der Kunde kann die Annahme der Offerte mündlich oder schriftlich (per Post oder E-Mail) an Zelsius übermitteln. Das damit begründete Vertragsverhältnis basiert ausschliesslich auf der Offerte und den zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB von Zelsius (vereinbarter Auftrag).

2.2      Leistungserbringung durch Zelsius

Zelsius erbringt ihre Leistungen (Aufträge) im Rahmen der üblichen Sorgfalt, gemäss den Weisungen des Kunden und unter Einbezug der eigenen Arbeitnehmer oder durch von Zelsius beauftragte Drittpersonen.

Hinsichtlich der konkreten Leistungen der Zelsius gilt was folgt:

a)        Berechnung von CO2-Bilanzen

Zelsius erbringt sämtliche Leistungen bezüglich der Berechnung von CO2-Bilanzen unter Einbezug der eigenen Arbeitnehmer. Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt unter dem Namen Zelsius.

b)        Externe Prüfungen

Die Dienstleistung der externen Prüfung wird durch eine externe Prüfstelle durchgeführt, welche von Zelsius beauftragt wird. Die Leistung der Zelsius besteht darin, die externe Prüfung durch die externe Prüfstelle zu veranlassen, die dafür notwendigen Informationen der Kunden auszutauschen und das Ergebnis der externen Prüfung dem Kunden zu übermitteln.

Der Vertrag über die Dienstleistung der externen Prüfung kommt zwischen Zelsius und der externen Prüfstelle zu Stande. Der Kunde begründet kein Vertragsverhältnis mit der zuständigen externen Prüfstelle, vielmehr ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Zelsius weiterhin massgebend.

Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt unter dem Namen Zelsius.

c)         Vermittlung an spezialisierte Lösungs- und Beratungsanbieter

Zelsius vermittelt auf Anfrage hin, insbesondere nach Sichtung der erstellten CO2-Bilanz des Unternehmens, um konkrete Reduktionsmassnahmen zu erarbeiten, ihre Kunden an spezialisierte Lösungs- und Beratungsanbieter. Die Leistung der Zelsius besteht hier einzig in der Vermittlung an Partnerunternehmen. Zwischen Zelsius und dem Kunden entsteht bezüglich dieser Leistung kein neues Vertragsverhältnis bzw. das bestehende Vertragsverhältnis wird auch nicht dahingehend erweitert.

2.3      Honorar und Zahlungskonditionen

a)        Allgemeines

Als Gegenleistung für die von Zelsius erbrachten Leistungen hat der Kunde das vereinbarte Honorar zzgl. MwSt. (Honorar) zu bezahlen. Die Höhe des Honorars wird in der Offerte oder dem Fragebogen festgelegt und durch deren Annahme verbindlich vereinbart.

Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen und dürfen den in Rechnung gestellten Gesamtbetrag nicht mindern.

b)        Rechnungsstellung

Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist abhängig von der beauftragten Leistung:

Einzelprodukte

Hat der Kunde Zelsius mit der Erarbeitung einer CO2-Berechnung beauftragt, stellt Zelsius basierend auf der angenommenen Offerte bis spätestens 30 Tage nach der Leistungserbringung die Rechnung.

Abonnemente

Der Neukunde erhält beim Abschluss des Abonnements in der Regel innert 5 Werktagen die Rechnung für den Jahresbeitrag des ersten Abonnementjahres.

Zelsius stellt bei bestehenden Abonnementkunden ab dem zweiten Abonnementjahr den Jahresbeitrag jeweils im Januar des entsprechenden Abonnementjahres in Rechnung. Bei ehemaligen Kunden, die das Abonnement zeitweise nicht weitergeführt haben und sich wieder für eine Abonnementleistung von Zelsius entscheiden, gelten die Zahlungskonditionen des vorliegenden Absatzes (d.h. jährliche Rechnungsstellung im Januar).

c)         Zahlungsfristen

Rechnungen sind jeweils innert 30 Tagen seit der Rechnungsstellung zu begleichen.

Hat der Kunde bei der Bestellung eine Kreditkarte hinterlegt, wird die Kreditkarte innert 10 Tagen seit der Rechnungsstellung mit dem Honorar belastet.

d)        Verzug

Wird die Rechnung innert der Zahlungsfrist nicht beglichen, behält sich die Zelsius vor, mit vorgängiger Mahnung die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen zusätzlich in Rechnung zu stellen.

e)        Bezug zusätzlicher Leistungen

Werden während dem bestehenden Vertragsverhältnis zusätzliche Leistungen bezogen (z.B. nachträgliche externe Prüfung des Berichts), wird das dafür zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Honorar separat in Rechnung gestellt und nicht erst auf die Rechnung des Jahresabonnements hinzugeschlagen.

2.4      Annulation von Aufträgen

Annulliert der Kunde einen vereinbarten Auftrag (z.B. offerierte Einzelprodukte, externe Prüfung), hat er für die Aufwendungen von Zelsius und zur Abgeltung der infolge Auftragsvorbereitung angefallenen Kosten folgende Pauschalentschädigungen zu zahlen:

  • 30% des vereinbarten Honorars, sofern die Annulation weniger als 7 Kalendertage vor Leistungserbringung erfolgt;
  • 50% des vereinbarten Honorars, sofern die Annulation weniger als 3 Kalendertage vor Leistungserbringung erfolgt.

Ist der nachgewiesene Schaden von Zelsius grösser als der Betrag der Pauschalentschädigungen, hält der Kunde die Zelsius auch im überschiessenden Betrag schadlos.

Die vorliegende Ziffer 2.4 gilt nicht für Abonnementsleistungen.

2.5      Beendigung von Verträgen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in der Vereinbarung zwischen Zelsius und dem konkreten Kunden können sowohl der Kunde als auch Zelsius den Vertrag ordentlich und ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen, frühstens jedoch nach Abschluss der Erstbilanzierung. Ohne Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch.

Aus wichtigen Gründen kann der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, darunter zählt der Fall, in welchem eine Vertragspartei zahlungsunfähig geworden ist bzw. über ihr Vermögen der Konkurs eingeleitet oder der Konkurs mangels Vermögens abgewiesen wird.

Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per E-Mail an die info@zelsius.ch mit einer integrierten Lesebestätigung zu richten.

2.6      Haftungsausschluss

Zelsius verpflichtet sich zu einer getreuen und sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, Zelsius nicht an der Erfüllung Ihrer Leistungen zu hindern. Jegliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung von Zelsius für die Leistungen von Zelsius und ihrer Subunternehmen (insbesondere die externe Prüfstelle) wird vollumfänglich ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen (insbesondere die vermittelten Lösungs- und Beratungsanbieter) wird in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.

2.7      Schadloshaltung

Sollte der Kunde Zelsius besondere Weisungen erteilen, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Weisungen rechtmässig sind und insbesondere keine Urheber- oder sonstige Schutzrechte sowie Datenschutzvorschriften verletzt werden. Sollten dennoch Forderungen von Drittpersonen wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten gegenüber Zelsius geltend gemacht werden, hält der Kunde Zelsius für den entstandenen Schaden und für die Kosten im Zusammenhang mit Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung eines Streits vollumfänglich schadlos.

2.8      Kundendaten

Zelsius verwendet und behandelt die vom Kunden erhaltenen Daten und Informationen vertraulich gemäss den Bestimmungen dieser AGB (vgl. Ziffer 2.10).

Die vom Kunden auf seinem Profil erfassten Daten werden für die Berechnung der CO2-Bilanz und für die Abwicklung des Vertrags benötigt. Diese Daten können, sofern erforderlich, mit Partnerunternehmen geteilt werden. Erteilt der Kunde (z.B. über die Webseite von Zelsius) einem Partnerunternehmen einen Auftrag, stellt dies eine Einwilligung des Kunden in die Weitergabe seiner Personen- und Unternehmensdaten an jenes Partnerunternehmen dar.

Der Kunde kann die nachträgliche Änderung seiner Daten beantragen, wobei diese Änderungen von Zelsius überprüft und genehmigt werden müssen.

Der Kunde kann seine Emissionsberichte als PDF herunterladen und optional an einen externen Zertifizierer weiterleiten, um ein Prüfzertifikat zu erhalten. Diese Zusatzleistung wird von Zelsius gesondert in Rechnung gestellt (vgl. 2.2 b).

Zelsius ist berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Daten während des Vertragsverhältnisses (vgl. 2.1) oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nach Ziffer 2.4 und 2.5 anonymisiert für Analyse- und Trainingszwecke und zur Verbesserung der eigenen Software, insbesondere auch durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder neuronalen Netzen, zu verwenden. Durch das Akzeptieren der AGB erteilt der Kunde dafür die ausdrückliche Einwilligung an Zelsius.

2.9      Urheber- und andere Schutzreche

Alle bei der Erfüllung des vereinbarten Auftrags entstandenen Urheber- und allfällige andere Schutzrechte gehören ausschliesslich Zelsius. Der Kunde erhält das unübertragbare Recht, die gemäss dem vereinbarten Auftrag entstandenen Arbeitsergebnisse privat und kommerziell zu nutzen.

Eine Veränderung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt.

2.10   Datenschutz

Zelsius behandelt grundsätzlich alle persönlichen Daten von Kunden bzw. Nutzern gemäss dem geltenden Datenschutzgesetz (DSG) und der geltenden Datenschutzverordnung (DSGVO).

3          Nutzung Plattform

3.1      Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Zelsius und dem Kunden über die Nutzung der Plattform von Zelsius, welche über einen Link mittels eines Benutzerkontos (Benutzerkonto) abrufbar ist (Plattform), kommt zustande a) indem der Kunde sich mit einem Benutzerkonto auf der Website von Zelsius registriert, b) Zelsius für den Kunden ein Benutzerkonto freischaltet, oder c) durch schriftliche Vereinbarung zwischen Zelsius und dem Kunden (vereinbarter Software-Vertrag).

Als Kunde gilt die im Benutzerkonto als Rechnungskontakt hinterlegte juristische oder natürliche Person. Sofern der Kunde eine juristische Person ist, bestätigt die Person, die das Benutzerkonto einrichtet mit dem Akzeptieren der AGB, dass sie die rechtliche Befugnis (Vollmacht, Zeichnungsberechtigung) hat, das Benutzerkonto für den Kunden zu eröffnen und den Vertrag für den Kunden abzuschliessen.

Sofern der Kunde anhand der Angaben im Benutzerkonto nicht identifizierbar ist, ist der Inhaber der mit dem Benutzerkonto verbundenen E-Mail-Adresse der Kunde. Zelsius steht es frei, die notwendigen Informationen und Dokumente zur Identifikation des Kunden zu verlangen und bis zum Abschluss der Identifikation des Kunden das Benutzerkonto zu sperren.

3.2      Software-as-a-Service

Zelsius stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags die Plattform als Software-as-a-Service-Lösung (SaaS-Lösung) zur Verfügung. Dabei kann der Kunde mittels seines Benutzerkontos die Plattform von Zelsius auf der Website der Zelsius benutzen.

3.3      Verfügbarkeit

Die Betriebszeit der Plattform von Zelsius beträgt grundsätzlich 24 Stunden pro Tag an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr, wobei eine Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt von 95% angestrebt wird. Wartungszeiten werden auf der Website von Zelsius (in der Regel mit einer kurzen Vorlaufzeit) kommuniziert.

3.4      Mitwirkung bei Support und Wartung

Der Kunde verpflichtet sich, relevante Störungen und Fehler der Plattform sofort nach Entdeckung durch den Kunden an Zelsius zu melden.

3.5      Preis

Die Eröffnung und die Bewirtschaftung des Benutzerprofils auf der Plattform der Zelsius ist für die Kunden kostenlos.

3.6      Veröffentlichung und Nutzung der Daten

Standardmässig wird das Benutzerkonto, einschliesslich des Profilbilds, auf der Website der Zelsius veröffentlicht. Der Kunde kann durch nachträgliche Einstellungen an seinem Unternehmensprofil selbst entscheiden, welche Informationen veröffentlicht werden sollen.

Der Kunde kann seine Emissionsdaten und Dekarbonisierungsmassnahmen öffentlich machen und durch eine Verlinkung der Webseite der Zelsius mit weiteren Plattformen teilen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte, die er veröffentlicht.

Zelsius ist berechtigt, die vom Kunden auf der Plattform bzw. mit dem Benutzerkonto erfassten Daten anonymisiert für Trainingszwecke und zur Verbesserung der eigenen Software, insbesondere durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder neuronalen Netzen, zu verwenden. Durch das Akzeptieren der AGB erteilt der Kunde an Zelsius die ausdrückliche Einwilligung.

3.7      Datenspeicherung

Zelsius ist verpflichtet, die mittels der Plattform vom Kunden erfassten oder erstellten Daten während der Dauer des Vertrags sowie einen Monat nach Vertragsende zu speichern. Danach wird das Benutzerkonto gelöscht.

Zelsius ist jedoch berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Daten während des Vertragsverhältnisses (vgl. 3.1) oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nach Ziffer 3.8 und Löschung des Benutzerkontos anonymisiert für Analyse- und Trainingszwecke und zur Verbesserung der eigenen Software, insbesondere auch durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder neuronalen Netzen, zu verwenden. Durch das Akzeptieren der AGB erteilt der Kunde dafür die ausdrückliche Einwilligung an Zelsius.

3.8      Vertragsdauer

Der Vertrag betreffend Nutzung der Plattform beginnt mit der Eröffnung des Benutzerkontos. Der Vertrag gilt bis zur Löschung des Benutzerkontos durch den Kunden. Die Löschung des Kontos und damit die Beendigung des Vertrags betreffend Nutzung der Plattform ist an keine Kündigungsfristen gebunden.

3.9      Eigentumsrechte

a)        Software

Die Rechte an der Plattform (Software insb. Urheberrechte) stehen im Eigentum von Zelsius oder von Lizenzgebern von Zelsius. Der Kunde hat keine Eigentumsrechte an der Software. Mit vorliegendem Vertrag findet keine Übertragung von geistigem Eigentum (insb. Immaterialgüterrechten) statt.

Der Kunde ist verpflichtet die Eigentumsrechte von Zelsius stets zu wahren und die Plattform nur gemäss den Vorgaben des Vertrags zu nutzen.

b)        Daten

Die mittels der Plattform vom Kunden erfassten oder erstellten Daten sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform an Zelsius übermittelten Daten und Informationen (inklusive z.B. das Logo des Kunden) stehen im Eigentum des Kunden. Mit vorliegendem Vertrag findet keine Übertragung von Eigentumsrechten an diesen Daten und Informationen an Zelsius statt.

3.10   Datenschutz

Zelsius behandelt grundsätzlich alle persönlichen Daten von Kunden bzw. Nutzern der Plattform gemäss dem geltenden Datenschutzgesetz (DSG) und soweit anwendbar der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO).

Der Kunde ist durch die Nutzung der Plattform betreffend der über die Plattform verarbeiteten Personendaten «Verantwortlicher» im Sinne des Datenschutzrechts und ist verpflichtet die entsprechenden datenschutzrechtlichen Pflichten einzuhalten. Zelsius ist durch das Zurverfügungstellen der Plattform «Auftragsverarbeiterin» im Sinne des Datenschutzrechts.

Der Kunde hält Zelsius schadlos, sofern Dritte Ansprüche gegen Zelsius im Zusammenhang mit dem Schutz ihrer Personendaten geltend machen und der Anspruch auf einer Verletzung der datenschutzrechtlichen Pflichten durch den Kunden beruht.

3.11    Haftung

Zelsius haftet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Plattform bei Verletzung von Bestimmungen dieses Vertrages im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In allen anderen Fällen (insb. bei leichtem Verschulden) ist die Haftung von Zelsius soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

Zelsius haftet in keinem Fall für Verletzungen ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern die Verletzung allein durch externe Ursachen (z.B. Funktionsstörung; Unterbruch oder Störung der Internetverbindung; Störung bei einer Drittsoftware, welche vom Kunden beigezogen wird) oder höhere Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen infolge einer Pandemie oder Epidemie, Stromausfall) verursacht wurde.

Der Kunde hält Zelsius schadlos, sofern Dritte Ansprüche gegen Zelsius im Zusammenhang mit der Verletzung ihrer Rechte resultierend aus der nicht-vertragskonformen Nutzung der Plattform durch den Kunden erheben.

4          Gemeinsame Schlussbestimmungen

4.1      Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

4.2      Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und Zelsius ist schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag befindet sich am Sitz von Zelsius.

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